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Bern, 25.03.2009 - Der nachträgliche Erwerb eines Fachhochschultitels ist ab 1. Mai 2009 auch für Abschlüsse in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme/Entbindungspfleger möglich.

 

Personen mit einem Abschluss von Vorgängerschulen der heutigen Fachhochschulen können beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich den entsprechenden Fachhochschultitel beantragen. Diese Regelung gilt seit mehreren Jahren für Diplomierte einer Höheren Fachschule der Bereiche Technik, Wirtschaft, Design, soziale Arbeit und Kunst. Insgesamt hat das BBT seit dem Jahre 2000 über 15'000 nachträglich erworbene Fachhochschultitel ausgestellt.

 

Die teilrevidierte Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels regelt nun auch die Voraussetzungen für den Erwerb des Fachhochschultitels für bisherige Abschlüsse in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme/Entbindungspfleger. Die Formulare für die Gesuchseingabe sind ab 1. Mai 2009 auf der Website www.gsk-titel.ch abrufbar. Beim nachträglichen Titelerwerb werden geschützte Fachhochschultitel nach altem Recht abgegeben. Sie berechtigen auch zum Führen des Bachelortitels, da die Fachhochschulen inzwischen auf das Bachelor-/Master-System umgestellt haben.

 

Das Merkblatt und das Gesuchsformular zum NTE finden Sie in der linken Spalte unter der jeweiligen Fachrichtung (z.B. Physiotherapie), „Formulare" anklicken. 

 

-> Details Physiotherapie

-> Details Ergotherapie

-> Details Hebamme

-> Details Ernährungsberatung

-> Informationen Pflege

Seit dem 5. Oktober 2005 ist die teilrevidierte Fachhochschulverordnung zusammen mit dem geänderten Fachhochschulgesetz und weiteren Ausführungserlassen in Kraft. Dies ist aufgrund der Einführung des Bachelor-Master-Systems erfolgt. Im Mittelpunkt der angepassten Rechtsgrundlagen stehen unter anderem die Überführung der zuvor kantonal geregelten Bereiche Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst.

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT wickelt neu den nachträglichen Erwerb des FH-Titels von Absolventinnen und Absolventen mit einem von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK anerkannten Diplom in den Fachbereichen Soziale Arbeit, Musik, Theater und Bildende Künste, Angewandte Psychologie und Angewandte Linguistik ab.

Für die Umwandlung von Abschlüssen höherer Fachschulen in Fachhochschuldiplome wurde keine Frist gesetzt. Die altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf Bachelor-Master-System geschützt.

Eine Umwandlung der auf diesem Weg erworbenen Titel in Bachelor-Abschlüsse wird nicht vorgenommen. Ab 1.1.2009, wenn die ersten Bachelor-Diplome abgegeben werden, können Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher FH-Titel zusätzlich den Titel Bachelor of Science (BSc) respektive Bachelor of Arts (BA) führen. Siehe dazu auch das Merkblatt Fachhochschultitel.
 
Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen und Angaben unter Auskunft & Beratung.

Dokument anzeigenMerkblatt Fachhochschultitel (60kB)


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