Bern, 25.03.2009 - Der nachträgliche Erwerb eines Fachhochschultitels ist ab 1. Mai 2009 auch für Abschlüsse in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme/Entbindungspfleger möglich.
Personen mit einem Abschluss von Vorgängerschulen der heutigen Fachhochschulen können beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich den entsprechenden Fachhochschultitel beantragen. Diese Regelung gilt seit mehreren Jahren für Diplomierte einer Höheren Fachschule der Bereiche Technik, Wirtschaft, Design, soziale Arbeit und Kunst. Insgesamt hat das BBT seit dem Jahre 2000 über 15'000 nachträglich erworbene Fachhochschultitel ausgestellt.
Die teilrevidierte Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels regelt nun auch die Voraussetzungen für den Erwerb des Fachhochschultitels für bisherige Abschlüsse in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme/Entbindungspfleger. Die Formulare für die Gesuchseingabe sind ab 1. Mai 2009 auf der Website www.gsk-titel.ch abrufbar. Beim nachträglichen Titelerwerb werden geschützte Fachhochschultitel nach altem Recht abgegeben. Sie berechtigen auch zum Führen des Bachelortitels, da die Fachhochschulen inzwischen auf das Bachelor-/Master-System umgestellt haben.
Das Merkblatt und das Gesuchsformular zum NTE finden Sie in der linken Spalte unter der jeweiligen Fachrichtung (z.B. Physiotherapie), „Formulare" anklicken.
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