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Angewandte Psychologie, Informationen


Seit dem 5. Oktober 2005 ist die teilrevidierte Fachhochschulverordnung zusammen mit dem geänderten Fachhochschulgesetz und weiteren Ausführungserlassen in Kraft. Dies ist aufgrund der Einführung des Bachelor-Master-Systems erfolgt. Im Mittelpunkt der angepassten Rechtsgrundlagen stehen unter anderem die Überführung der zuvor kantonal geregelten Bereiche Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst.

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Diplomen und den entsprechenden weiteren Voraussetzungen wie Berufspraxis und/oder Nachdiplomkurs finden Sie auf dem Merkblatt und auf dem offiziellen Gesuchsformular.

Für die Umwandlung wurde keine Frist festgelegt. Die altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor-Master-System geschützt. Ab 1.1.2009, wenn die ersten Bachelor-Diplome abgegeben werden, können Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher FH-Titel zusätzlich den Titel Bachelor of Science (BSc) respektive Bachelor of Arts (BA) führen. Eine Titelumwandlung wird nicht vorgenommen.

Zu beachten für die Titelumwandlung ist:

Zusammen mit dem Gesuch um Umwandlung des Titels kann eine Diplomurkunde
   und/oder ein Diploma Supplement (erklärender Diplomzusatz in Englisch) bestellt werden.

Die Verfügung ist das offizielle Dokument, welches berechtigt, den geschützten
   Titel „... FH“ zu tragen.

Kosten: Folgende Gebühr (Var. A oder Var. B) ist zu entrichten:
   Var. A) Bearbeitung/Verfügung ohne Diploma Supplement Fr. 100.-
   Var. B) Bearbeitung/Verfügung mit Diploma Supplement Fr. 120.-

Die Einzahlung erfolgt auf das Postcheckkonto des BBT: 30-424648-1, Vermerk
   "Titelumwandlung GSK". Originalquittung beilegen.

Mit dem Gesuch kann zusätzlich eine entsprechende Diplomurkunde verlangt werden. Die
   Diplomurkunde wird der gesuchstellenden Person direkt von der Druckerei mit den
   persönlichen Daten als Gut zum Druck und zusammen mit der Rechnung (Fr. 75.-)
   zugestellt. Nach Einzahlung erfolgt der Druck und die Zustellung.

Anstelle von Originalen können auch amtlich (notariell) beglaubigte Kopien eingereicht
   werden. Als solche verstehen sich die von offiziellen Stellen (z.B. Einwohnergemeinde)
   getätigten und visierten Kopien.

Originale, die als solche ersichtlich und eingeschrieben eingehen, werden nach
   Bearbeitung des Gesuchs mit der Verfügung wieder retourniert.

Bei Änderungen und/oder Ergänzungen des Heimatortes oder des Familiennamens muss
   mit dem Gesuch eine beglaubigte Kopie eines offiziellen Dokumentes, welche die
   Änderung und/oder Ergänzung bestätigt, mit den Gesuchsunterlagen eingereicht werden.

Es werden folgende geschützte Titel vergeben:

   - Sozialarbeiterin FH / Sozialarbeiter FH
   - Sozialpädagogin FH / Sozialpädagoge FH
   - Soziokulturelle Animatorin FH / Soziokultureller Animator FH
   - Diplomierte in Sozialer Arbeit FH / Diplomierter in Sozialer Arbeit FH
   - Musikerin MH / Musiker MH + Zusatz
   - Theaterschaffende TH / Theaterschaffender TH + Zusatz
   - Künstlerin HGK / Künstler HGK
   - Diplomierte in Gestaltung und Kunst HGK (Fachdiplom Lehrberuf) / Diplomierter in
     Gestaltung und Kunst HGK (Fachdiplom Lehrberuf)
   - Uebersetzerin FH / Uebersetzer FH
   - Konferenzdolmetscherin FH / Konferenzdolmetscher FH
   - Psychologin FH / Psychologe FH + Zusatz

Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen. Bei entsprechender
   Dringlichkeit nehmen Sie bitte mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT
   Kontakt auf (siehe Auskunft & Beratung).

Wir wünschen Ihnen privat und beruflich viel Erfolg!







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