
Seit dem 5. Oktober 2005 ist die teilrevidierte
Fachhochschulverordnung zusammen mit dem geänderten
Fachhochschulgesetz und weiteren Ausführungserlassen in Kraft. Dies
ist aufgrund der Einführung des Bachelor-Master-Systems erfolgt. Im
Mittelpunkt der angepassten Rechtsgrundlagen stehen unter anderem
die Überführung der zuvor kantonal geregelten Bereiche Gesundheit,
Soziale Arbeit und Kunst.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen
Diplomen und den entsprechenden weiteren Voraussetzungen wie
Berufspraxis und/oder Nachdiplomkurs finden Sie auf dem
Merkblatt und auf dem
offiziellen Gesuchsformular.
Für die Umwandlung wurde keine Frist festgelegt. Die
altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das
Bachelor-Master-System geschützt. Ab 1.1.2009, wenn die ersten
Bachelor-Diplome abgegeben werden, können Inhaberinnen und Inhaber
altrechtlicher FH-Titel zusätzlich den Titel Bachelor of Science (BSc)
respektive Bachelor of Arts (BA) führen. Eine Titelumwandlung wird
nicht vorgenommen.
Zu beachten für die Titelumwandlung ist:
Zusammen
mit dem Gesuch um Umwandlung des Titels kann eine Diplomurkunde
und/oder ein Diploma Supplement (erklärender Diplomzusatz in
Englisch) bestellt werden.
Die
Verfügung ist das offizielle Dokument, welches berechtigt, den
geschützten
Titel „... FH“ zu tragen.
Kosten:
Folgende Gebühr (Var. A oder Var. B) ist zu entrichten:
Var. A) Bearbeitung/Verfügung ohne Diploma Supplement Fr. 100.-
Var. B) Bearbeitung/Verfügung mit Diploma Supplement Fr. 120.-
Die
Einzahlung erfolgt auf das Postcheckkonto des BBT: 30-424648-1,
Vermerk
"Titelumwandlung GSK". Originalquittung beilegen.
Mit
dem Gesuch kann zusätzlich eine entsprechende Diplomurkunde verlangt
werden. Die
Diplomurkunde wird der gesuchstellenden Person direkt von der
Druckerei mit den
persönlichen Daten als Gut zum Druck und zusammen mit der Rechnung
(Fr. 75.-)
zugestellt. Nach Einzahlung erfolgt der Druck und die Zustellung.
Anstelle
von Originalen können auch amtlich (notariell) beglaubigte Kopien eingereicht
werden. Als solche verstehen sich die von offiziellen Stellen (z.B. Einwohnergemeinde)
getätigten und visierten Kopien.
Originale,
die als solche ersichtlich und eingeschrieben eingehen, werden nach
Bearbeitung des Gesuchs mit der Verfügung wieder retourniert.
Bei
Änderungen und/oder Ergänzungen des Heimatortes oder des
Familiennamens muss
mit dem Gesuch eine beglaubigte Kopie eines offiziellen
Dokumentes, welche die
Änderung und/oder Ergänzung bestätigt, mit den Gesuchsunterlagen
eingereicht werden.
Es
werden folgende geschützte Titel vergeben:
- Sozialarbeiterin FH / Sozialarbeiter
FH
- Sozialpädagogin FH / Sozialpädagoge FH
- Soziokulturelle Animatorin FH / Soziokultureller Animator FH
- Diplomierte in Sozialer Arbeit FH / Diplomierter in Sozialer
Arbeit FH
- Musikerin MH / Musiker MH + Zusatz
- Theaterschaffende TH / Theaterschaffender TH + Zusatz
- Künstlerin HGK / Künstler HGK
- Diplomierte in Gestaltung und Kunst HGK (Fachdiplom Lehrberuf) /
Diplomierter in
Gestaltung und Kunst HGK (Fachdiplom Lehrberuf)
- Uebersetzerin FH / Uebersetzer FH
- Konferenzdolmetscherin FH / Konferenzdolmetscher FH
- Psychologin FH / Psychologe FH + Zusatz
Es
ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen.
Bei entsprechender
Dringlichkeit nehmen Sie bitte mit dem Bundesamt für
Berufsbildung und Technologie BBT
Kontakt auf (siehe Auskunft & Beratung).
Wir wünschen Ihnen privat und beruflich viel Erfolg!
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